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- Geschrieben von Wolfgang Reuter
- Veröffentlicht: 18. April 2020
Liebe Duddefliecher*innen,
der DHV hat die Anordnung des Ruhens aller Geländezulassungen für Gleitschirm- und Drachenfluggelände zum 20.04.2020 aufgehoben. Von einer Anordnung ist der DHV zu einer Empfehlung an die Geländehalter gewechselt, wonach grundsätzlich kein Flugbetrieb stattfinden soll, dieser aber unter Berücksichtigung der regionalen Lage und unter Beachtung der Infektionsschutz-Bestimmungen ausnahmsweise und erforderlichenfalls in eingeschränktem Umfang ermöglicht werden kann.
Unter Berücksichtigung der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 hat der Vorstand des SGC e.V. entschieden, dass Gleitschirmfliegen in den Bergstartgeländen des SGC e.V. als Individualsport im Freien unter folgenden Auflagen geduldet wird:
1. Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden, welche hier nachzulesen ist: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk … rdnung.pdf
2. Startberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder des SGC e.V. inklusive Anwärter, jedoch keine Tagesmitglieder bzw. Gäste
3. Aufstiege zum Startplatz erfolgen ausschließlich zu Fuß, es dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden (Hike&Fly)
4. Flugausrüstungen und sonstige Materialien dürfen nicht mit dem Vereinsfahrzeug transportiert werden
5. Es ist jederzeit beim Aufstieg und auf den Start- und Landeplätzen zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen Personen 1,5 Meter beträgt
6. Es darf ausschließlich bei einwandfreien Bedingungen gestartet werden um das Verletzungsrisiko zu minimieren
7. Tandemflüge sind nicht gestattet
8. Die Duldung des Flugbetriebs in den Bergstartgeländen des SGC e.V. kann bei Nichteinhaltung der Auflagen jederzeit zurückgenommen werden
9. Flüge mit Windenstart auf dem Gelände in Haßloch sind nicht gestattet
Sofern diese Duldung im Widerspruch zu anderen amtlichen Verordnungen von Bund, Land, Landkreis, Gemeinde oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Institutionen steht, so haben diese Verordnungen Vorrang.
Im Einklang mit der 4. CoBeLVO tritt diese Duldung am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft.
Der Vorstand des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V.
Wolfgang Reuter