Do ist der Bus

 

Generell
Nur auf den in den Genehmigungen erlaubten Wegstrecken fahren. Fahrtenbuch mit Datum, Name des Fahrers und Unterschrift muss geführt werden. Maximal 25 km/h fahren. Die Fahrgenehmigung gilt nur für den Vereinsbus; das Befahren mit anderen Fahrzeugen ist verboten! Gäste zahlen neben der Tagesmitgliedschaft (siehe aktuelle Gebührenodnung) eine Auffahrtgebühr von (siehe aktuelle Gebührenodnung) pro Auffahrt. Bitte Geld passend bereithalten, da leider nicht gewechselt werden kann.

Orensberg
Fahrgenehmigung nur bis zur Landauer Hütte. Montag bis Sonntag einschl. Feiertage, nur von 8:00 - 18:00 Uhr. Während Gottesdiensten an der Mariengrotte muss der Fahrbetrieb unterbleiben.

Adelberg
Samstage, Sonn- und Feiertage, nur von 8:00 bis 20:00 Uhr. Maximal 6 mal pro Tag.

Förlenberg
Freitage, Samstage, Sonn- und Feiertage, nur von 8:00 bis 20:00 Uhr. Vom 15.05. - 15.09. nur ab 2 Std. nach Sonnenaufgang bis 2 Std. vor Sonnenuntergang. Vom 16.09. - 14.05. nur ab 1 Std. nach Sonnenaufgang bis 1 Std. vor Sonnenuntergang.

Hohenberg
41 Tage pro Kalenderjahr, nur von 9:30 – 20:00 Uhr (Sommer) und von 10:00 -17:00 Uhr (Winter).

Blättersberg
Privatweg, Befahren für Unbefugte verboten! Frei für Besucher der Höhengaststätte Rietburg und den Forstbetrieb sowie für Inhaber einer Sondergenehmigung. Der SGC ist nicht Inhaber einer Sondergenehmigung. Das Parken im Wald ist grundsätzlich verboten.

Höllenberg
Zeitlich uneingeschränkte Fahrgenehmigung für den Vereinbus bis zum Startplatz seit Frühjahr 2022