Einleitung
Grundlage dieser Vereins- und Flugordnung des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V., im folgenden SGC genannt, ist die Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV) als Beauftragtem des Bundesministeriums für Verkehr. Die FBO wurde im DHV-Info veröffentlicht und kann bei Bedarf beim DHV angefordert werden.

 

Fluggelände

Die Fluggelände des SGC sind die Start- und Landeplätze am Adelberg, Förlenberg, Orensberg, Hohenberg, Höllenberg und Blättersberg sowie das Schleppgelände auf dem Segelflugplatz in Hassloch. Für alle Bergstartplätze gilt folgendes: die Startplätze Förlenberg, Höllenberg und Blättersberg sind nur zu Fuß zu erreichen. Dabei sind die offiziellen Wanderwege zu benutzen. Die Gehzeiten betragen zwischen 20 und 50 Minuten. Für den Adelberg und den Orensberg gibt es Fahrgenehmigungen. Diese sind aber nur an den Wochenenden und Feiertagen gültig. Für jedes Fluggelände existiert eine Geländebeschreibung mit ausführlichen Informationen, welche ständig aktualisiert werden und im internen Bereich unserer HomePage  nachgelesen werden können.

 

Geländeeinweisung und Baumrettungskurs
Jeder Pilot, sei er Anwärter  oder Vollmitglied, ist nur nach vorheriger Geländeeinweisung durch ein Vollmitglied des SGC und nach erfolgreicher Teilnahme an einem Baumrettungskurs flugberechtigt. Zum Nachweis, dass die Geländeeinweisung stattgefunden hat und die Teilnahme am Baumrettungskurs erfolgt ist, hat der jeweilige Pilot das ausgefüllte Bestätigungsformular für die Geländeeinweisung bzw. für den Baumrettungskurs an den Sicherheitsreferenten des SGC per E-Mail oder Post weiter zu leiten. Die Bestätigungsformulare können von unserer HomePage im Internet heruntergeladen werden.

 

Gastflugregelung

In unseren Fluggeländen ist für Gäste der beschränkte Luftfahrerschein (A-Schein) erforderlich und unaufgefordert vorzuzeigen. Für das Schleppgelände in Hassloch sind zusätzlich die B-Schein-Theorieausbildung mit bestandener Prüfung, der Schleppschein  und ein auf dem Vereinsflugfrequenz eingestellten PMR-Funkgerät erforderlich. Der Gastflieger holt sich vor seinem Start eine Geländeweisung ein. Einweisungsberechtigt sind alle Vollmitglieder unseres Clubs. Mitglieder und Anwärter des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. haben ein Weisungsrecht und bei der Startreihenfolge ein Vorrecht gegenüber Nicht-Mitgliedern. Der Gastpilot muss eine Tagesmitgliedschaft in Höhe von x EUR (siehe aktuelle Gebührenordnung) erwerben. Für die Auffahrt mit dem Vereinsbus wird eine Gebühr von x Euro (siehe aktuelle Gebührenordnung) berechnet.  Es gilt die auf diesem Portal veröffentlichte Gastflugregelung.

 

Wir behalten uns vor, bei entsprechendem Flugbetrieb die Anzahl der Gastpiloten zu begrenzen.
Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V.
Der Vorstand