| Vereins- und Flugordnung |
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Einleitung
Fluggelände Die Fluggelände des SGC sind die Start- und Landeplätze am Adelberg, Förlenberg, Orensberg, Höllenberg und Blättersberg sowie das Schleppgelände auf dem Segelflugplatz in Hassloch. Für alle Bergstartplätze gilt folgendes: die Startplätze Förlenberg, Höllenberg und Blättersberg sind nur zu Fuß zu erreichen. Dabei sind die offiziellen Wanderwege zu benutzen. Die Gehzeiten betragen zwischen 20 und 50 Minuten. Für den Adelberg und den Orensberg gibt es Fahrgenehmigungen. Diese sind aber nur an den Wochenenden und Feiertagen gültig. Für jedes Fluggelände existiert eine Geländebeschreibung mit ausführlichen Informationen, welche ständig aktualisiert werden und im internen Bereich unserer HomePage nachgelesen werden können.
Geländeeinweisung und Baumrettungskurs
Gastflugregelung In unseren Fluggeländen ist für Gäste der beschränkte Luftfahrerschein (A-Schein) erforderlich und unaufgefordert vorzuzeigen. Für das Schleppgelände in Hassloch sind zusätzlich die B-Schein-Theorieausbildung mit bestandener Prüfung, der Schleppschein und ein auf dem Vereinsflugfrequenz eingestellten PMR-Funkgerät erforderlich. Der Gastflieger holt sich vor seinem Start eine Geländeweisung ein. Einweisungsberechtigt sind alle Vollmitglieder unseres Clubs. Mitglieder und Anwärter des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. haben ein Weisungsrecht und bei der Startreihenfolge ein Vorrecht gegenüber Nicht-Mitgliedern. Für die Auffahrt mit dem Vereinsbus wird eine Gebühr von 4 Euro berechnet.
Wir behalten uns vor, bei entsprechendem Flugbetrieb die Anzahl der Gastpiloten zu begrenzen. |
