Gelände

Grundsätzlich dürfen alle Gelände des SGC e.V. von Gastpiloten genutzt werden, sofern diese eine Tagesmitgliedschaft erworben haben, über eine gültige Pilotenlizenz verfügen, mit einer zugelassenen Flugausrüstung fliegen sowie eine Baumrettungsausrüstung ein Funkgerät und ein Smartphone mit sich führen und sich an alle Regeln halten. Am Hohenberg dürfen Gäste nur dann fliegen, wenn sie hierfür von einem SGC-Vereinsmitglied eingeladen werden, dieses als Gastgeber fungiert und durch eine Einweisung sicherstellt, dass alle Regeln (u.a. Parken, Hochfahren, Landeplätze etc.) eingehalten werden.

Kontakt

am besten über die Telegram-Gruppe für Gäste, in der ihr auch die Babbelbox der Vereinsmitglieder mitlesen könnt. Den Einladungslink bekommen Gäste über den folgenden Link, der allerdings aktiv von einem Vereinsmitglied ausgeführt werden muss:

 https://www.duddefliecher.de/index.php/mydudd/der-schnelle-kontakt-im-fluggebiet-fuer-unsere-gaeste.

 

Tagesmitgliedschaft


Gäste müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Die Kosten für eine Tagesmitgliedschaft sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen (Link siehe unten). Der Betrag ist unaufgefordert und passend an eine anwesendes Vereinsmitglied in bar zu entrichten. Vor Ort kann kein Geld gewechselt werden. Diese Gebühren tragen zur Deckung der inzwischen sehr hohen Kosten der Fluggelände bei.

Die Gleitschirmpilot*innen der nachfolgenden Partnervereine sind von den Gebühren für die Tagesmitgliedschaft befreit und werden gebeten vor dem Start unaufgefordert ihren aktuell gültigen DHV-Mitgliedsausweis vorzuzeigen (die Auffahrtgebühren sind weiterhin zu entrichten):

Partnervereine des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V.:

  • Fliegergemeinschaft Stauf e.V. (Stauf)
  • Bergsträßler Drachen- und Gleitschirmflieger e. V. (Schriesheim)
  • Kurpfälzer Gleitschirmflieger Heidelberg e.V. (Königstuhl)
  • Gleitschirmclub Borkies Sasbachwalden e.V. (Schlossberg)

 

 

Auffahrtgebühren

Gäste müssen pro Auffahrt mit dem Vereinsbus eine Auffahrtgebühr entrichten. Die Kosten für eine Auffahrt sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen (Link siehe unten). Der Betrag ist unaufgefordert und passend an eine anwesendes Vereinsmitglied in bar zu entrichten. Vor Ort kann kein Geld gewechselt werden. Diese Gebühren tragen zur Deckung der inzwischen sehr hohen Kosten des Vereinsbus bei. Achtung: nicht an allen Flugbergen und nicht an allen Tagen ist eine Auffahrt mit dem Vereinsbus möglich (siehe Menüpunkt „Vereinsbus).

 

 

Allgemeine Regeln

Unsere Gelände sind topografisch sehr anspruchsvoll und bieten einen äußerst geringe Sicherheitsmarge. Langjährige Erfahrung ist notwendig, um diese sicher befliegen zu können. Diese Erfahrung bringen Anwärter und Gäste in der Regel nicht mit, wie die vielen Zwischenfälle in der Vergangenheit gezeigt haben. Wir sehen und daher gezwungen, für diese Pilotengruppe die S.G.C. Sicherheitsleitlinien folgendermaßen zu spezifizieren:

  1. Die Nutzung der Notlandeplätze ist Anwärtern und Gästen, außer in erkennbaren Notfällen, grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen (für z.B. Gäste, die über eine nachweislich sehr hohe Erfahrung und Routine verfügen) sind vor Flug eigenverantwortlich durch den Gast bei einer einweisungsberechtigten Person einzuholen.
  2. Eine Einweisung durch eine einweisungsberechtigte Person ist vor Erstflug des entsprechenden Geländes Pflicht. Hierzu druckt sich der Gast im Vorfeld die Geländebeschreibung im Internet aus und vereinbart einen Termin mit einer einweisungsberechtigten Person. Nach der Einweisung bestätigt der Pilot, dass er die Geländebeschreibung gelesen und verstanden hat. Danach darf der Gast das Gelände in Anwesenheit eines Clubmitglieds befliegen. Die unterschriebene Geländebeschreibung ist von Anwärtern und Gästen in den SGC-Geländen immer bei sich zu führen und unaufgefordert vorzuzeigen.
  3. Piloten, die nicht die Teilnahme an einem Baumrettungskurs nachweisen können, müssen sich im Vorfeld das Dokument "Verhalten nach einer Baumlandung" (alle Dokumente am ende des artikels downloadbar) im Internet ausdrucken, lesen, es jederzeit mit sich führen und auf Aufforderung vorzeigen.
  4. Das Mitführen der kompletten Baumrettungsausrüstung gemäß Informationsblatt "Verhalten nach einer Baumlandung" ist Pflicht. Ohne Baumrettungsausrüstung ist ein Flug aus Sicherheitsgründen verboten.
  5. Der Pilot speichert Telefonnummer von anwesenden Mitgliedern, von der Rettungsleitstelle Landau in seinem auch im Flug griffbereitem Handy. Hierzu druckt sich der Gast/Anwärter die Safety Card aus und führt sie bei sich. Weiterhin verfügt der Pilot idealerweise über ein Funkgerät, in welchen die SGC Vereinsfrequenz eingestellt ist.
  6. Gäste und Anwärter dürfen nur in Anwesenheit eines Vollmitglieds Fliegen. 
  7. Vor Erstflug muss die Geländebeschreibung des jeweiligen Flugberges (siehe geländebeschreibung des entsprechenden Flugberges) ausgedruckt (mit sich führen) und gelesen werden. Bitte Parkregelungen und striktes Fahrverbot im Wald beachten. Auffahrten sind teilweise mit dem Vereinbus möglich (Gäste: siehe aktuelle Gebührenordnung).

Bitte habt Verständnis dafür, dass Verstöße gegen die Gastflugregelungen ein Flugverbot zur Folge hat. Wir wünschen euch schöne und vor allem sichere Flüge in der Pfalz.

 

Mitgeltende Unterlagen & Downloads: