Landeplatz:

Für die Erhaltung des Fluggeländes ist es sehr wichtig, dass sich jeder Pilot (Vereinsmitglieder sowie Gäste) strikt an die Regelung hält.

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Über 3 Jahre und viele hunderte Arbeitsstunden hat es gedauert, bis der Hohenberg der Tütenfliegerei zur Verfügung stand. Neben den unzähligen Arbeitsstunden sind vor allem sehr hohe Kosten für das Anlegen des Startplatzes, Naturschutzgutachten, Ersatzflächen und Genehmigungen angefallen. Doch die Mühen haben sich gelohnt: Der Hohenberg ist ein thermisch aktiver Berg mit tollem XC-Potential. Übrigens einer von sehr wenigen NW ausgerichteten Startplätzen in weiter Umgebung. Das Starten ist an dem mit über 300 Metern Höhendifferenz ausgestatteten Berg für Pfälzer Verhältnisse einfach.

Um die Bemühungen um das Fluggebiet nicht zunichte zu machen, müssen unbedingt folgende Spielregeln beachtet werden:

  • Parken nur in Queichhambach auf offiziellen Parkplätzen (Ortseingang), und nicht am Gut Hohenberg. Absolutes Parkverbot auf dem Parkplatz Friedhof und dessen Umfeld!
  • Das Befahren der Wiesen- oder Waldwege ist streng verboten. Aufstieg grundsätzlich zu Fuß oder per Vereinsbus mit innenliegender Fahrgenehmigung
  • Landen nur auf dem offiziellen Landeplatz, der unbedingt vor der ersten Landung begutachtet werden muss. Vom Landeplatz zum Fahrweg an den Wiesenrändern laufen (vgl. Abbildung1). Auf allen sonstigen Wiesen um den Landeplatz herum gilt ein striktes Landeverbot.
  • Das Überfliegen von Pferden muss mit mindestens 200 m GND erfolgen; ein tieferes Überfliegen der Pferde (z.B. beim Landen) wird nicht toleriert. Bitte nehmt Rücksicht auf den Pferdebesitzer, der auch gleichzeitig Grundstückseigentümer aller umliegenden Wiesen ist und der uns freundlicherweise den offiziellen Landeplatz zur Verfügung stellt.
  • Bitte verhaltet euch gegenüber allen Anwohnern, Wanderer, Reitern, Jägern/Förstern und Geländebesitzer besonders höflich und zuvorkommend. Die Existenz dieses Fluggeländes verdanken wir der freundlichen Unterstützung dieser Personenkreise.
  • Fliegen nur nach vorheriger Einweisung.
  • Gäste müssen die Gastflugregelung beachten. Der Gast studiert vor Erstflug die Geländebeschreibung und Regeln des entsprechenden Fluggebiets und führt einen Ausdruck bei sich. Zu finden sind die Geländebeschreibungen unter folgendem Link.

Fluggeländebeschreibung Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V.

Dieses Dokument enthält wichtige Informationen über das u.g. Fluggebiet, ersetzt aber nicht die vorgeschriebene Geländeeinweisung (erst Landeplatz, danach Startplatz) des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. (SGC).  Startverbot ohne Einweisung, ohne Anwesenheit eines Vollmitglieds und ohne Baumrettungsequipment gemäß Informationsblatt „Verhalten nach Baumlandungen“. Die S.G.C. Sicherheitsleitlinien sind einzuhalten. Mitglieder und Anwärter des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. haben ein Weisungsrecht und bei der Startreihenfolge ein Vorrecht gegenüber Nicht-Mitgliedern. Gäste erwerben vor Flug eine Tagesmitgliedschaft.

Name: Hohenberg

Fliegbare Windrichtung: NW-NNW

Nächstgelegene Ortschaft: Queichhambach

Startplatz: 49° 12’ 9.75 “ N ; 8° 00’ 18.46“ O; (B49.20270998 , L8.00512791), Höhe ca. 530 m

Landeplatz: 49° 12’ 30.4488“ N ; 7° 59’ 38.6016“ O ; (B49.208303, L7.994168 ) Höhe ca. 204 m

Höhenunterschied: ca. 325 m

Zugang: Aufstieg zu Fuß in ca. 40 min oder mit Vereinsbus. Das Befahren der Wiesen rund um den Landeplatz und der Waldwege ist mit Privatfahrzeugen verboten. Parkmöglichkeit nur auf offiziellen Parkplätzen in Queichhambach. Parkverbot auf dem Parkplatz des Friedhofs! Die aktuellen Regelungen der Fahrgenehmigung (siehe www.duddefliecher.de) sind einzuhalten.

Hinweise zum Start: Nordwind, auch starker Nordwind, ist am Startplatz nicht immer zu erkennen. Die Windanzeiger suggerieren schwachen Vorwind. Daher kurz vor dem Start die Wetterstation konsultieren und Windrichtung an der Ostkante (östlich des Turms) überprüfen.

Hinweise zum Flug: Die Pferdekoppeln (siehe Karte unten) dürfen nicht überflogen werden.

Hinweise zur Landung:

Bei der Landung ist eine Rechtslandevolte einzuhalten! (siehe Foto Landeplatz). Der Gegenanflug sollte möglichst über dem Weg erfolgen. Je nach Windrichtung ist die Landevolte entsprechend nur der Endanflug leicht zu verdrehen. Der Landeplatz liegt am Ende einer leicht abschüssigen Wiese, um reiht von Bäumen/Sträuchern und ist zudem häufig thermisch. Es muss also mit erschwerten Landebedingungen wie Turbulenzen und Steigen im Landeanflug gerechnet werden. Nordöstlich des Landeplatzes befindet sich eine Pferdekoppel. Es ist strengstens untersagt, die Pferdekoppel zu überfliegen, d.h. der Landeanflug bzw. die Position darf auf keinen Fall über der Pferdekoppel erfolgen sondern nördlich davon. Möglichst nie direkt über Pferde fliegen! Wird der Endanflug zu lange kann auf die linke kleinere Wiese ausgewichen werden. Auf keinen Fall innerhalb einer Pferdekoppel landen ihr gefährdet die Pferde und euch. Alle anderen geeignet erscheinenden Wiesen im Umfeld des Landeplatzes dürfen ebenfalls nicht genutzt werden.

Hinweise zur Flugsicherheit: Der Hohenberg darf nur mit im Flug jederzeit erreichbarem (Seitentasche Gurtzeug) Baumrettungsequipment (Sicherungs-/Bandschlinge, Trillerpfeife, Cutter, Rettungsschnur) beflogen werden. Außerdem wird der Hohenberg auch von Drachen beflogen. Dies erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Haftungs- und Gewährleistungsfreistellung: Für die in dieser Fluggeländebeschreibung gemachten Angaben wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit gegeben. Änderungen sind vorbehalten. Jeder Pilot nutzt dieses Gelände auf eigene Gefahr und trifft selbstständig die Entscheidung für Start, Flugweg und Landung. Bei der Startentscheidung berücksichtigt der Pilot die aktuellen Bedingungen, sein eigenes Flugkönnen und den Zustand des Geländes.

Geländeeinweisung: In diesem Gelände dürfen nur Piloten mit entsprechender Flugerfahrung und Könnensstand starten. Alle Piloten müssen sich vor dem ersten Flug einer Geländeeinweisung durch eine vom SGC bestimmte Person unterziehen. Dieser Person muss der Könnensstand des Piloten bekannt sein. Die Geländeeinweisung muss aufgrund der schwierigen Landebedingungen zuerst am Landeplatz vor Ort vorgenommen werden. Erst danach wird die Einweisung am Startplatz fortgeführt.

 

Rettungspunkte-Karte Fluggelände Hohenberg

Rettungspunkt: 6713-260 (nähe Landeplatz)