Platzrunde Haßloch

Regelung des Flugbetriebes der Gleitschirmflieger auf dem Segelflugplatz Haßloch

  • Die jeweils gültige Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel Sonderregelungen für Gleitsegels- und Hängegleiter des Deutschen Hängegleiter Verbandes e.V. (derzeitige Fassung ist der Betriebsordnung beigefügt) sind zu beachten (z.B. für B-Schein Theorie; gültiger Schleppschein)

  • Im Mischbetrieb stellt der SFSV den Flugleiter.
    Starts/Schleppvorgänge von Gleitschirmen/Hängegleitern dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Flugleiters des Segelflugsportvereins stattfinden. Eine Freigabe muss vor jedem Schleppvorgang beim diensthabenden Flugleiter der Segelflieger eingeholt werden.
  • Den diensthabenden Flugleiter des SFSV und des Startleiters für Gleitschirme/Hängegleiter ist Folge zu leisten.

  • Der Flugplatzbetrieb mit Luftfahrzeugen darf durch den Flugbetrieb mit Gleitschirmen/Hängegleitern nicht behindert oder gefährdet werden. Achtung auf anfliegende Segelflugzeuge! Die aktuellen Flugbetriebsbedingungen sind beim Flugleiter des SFSV zu erfragen.
  • Der gleichzeitige Start von Gleitschirmen/Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ist untersagt!

  • Es gibt eine nördliche und eine südliche Platzrunde, jeweils als solches im beigefügten Lageplan (siehe oben) eingetragen. Die nördliche Platzrunde darf nur durch die Gleitschirme/Hängleiter genutzt werden;
    die südliche Platzrunde ist dem Segelflugbetrieb zugeordnet.
  • Überflug der Schleppstrecke der Segelflieger darf nur mit mindestens 500m GND erfolgen, oder die Zustimmung der Flugleitung des SFSV liegt für die Unterschreitung der v.g. Flughöhe vor.

  • Die Schleppstrecke der Gleitschirmflieger verläuft Ost-West. Landungen können je nach Schlepprichtung am Startplatz erfolgen.

  • Die Einflugschneise der Segelflieger auf der West- und Ostseite des Flugplatzes darf nicht zur Landeeinteilung genutzt werden. Der Landeanflug der Gleitschirme/Hängegleiter auf der Westseite ist so zu planen, dass bei der Landung auf der Nordseite östlich der Halle bzw. Südseite entsprechend der eingetragenen Platzrunde für Gleitschirme/Hängegleiter erfolgt.
     
  • Man muss immer mit einer Außenlandung von Segelfliegern rechnen die von anderen Plätzen kommen.
  • Bei Schlepprichtung Westen ist den Segelflugzeugen an der Startstelle genügend Platz zum rangieren einzuräumen.
     
  • Vor jedem Schleppvorgang ist der Querweg im Osten des Platzes abzusperren.
     
  • Überflug des Modellfluggeländes (1 km weiter nördlich) in mindestens 500 m GND Höhe.
     
  • Parkplätze befinden sich hinter dem Vereinsheim. Westlich davon ist das Parken nicht erlaubt.
  • Jeder Pilot muss ein PMR Funk mitführen !!!
    PMR Kanal 4 Subaudioton 88,5 MHz (evtl. auch nur als 8 angegeben) (entspricht der Frequenz 446,04375 MHz CTCSS 88,5 Hz).

Schleppinfos werden auf der Startseite unserer Homepage veröffentlicht!

Gleitschirmflieger, die zum ersten Mal dort fliegen, müssen sich unbedingt über die örtlichen Flugbedingungen erkundigen und die Gastflugregeln beachten.

Anfahrt

Der Segelflugplatz auf google maps