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An dieser Stelle findest du die vorläufigen Geländebeschreibungen. Bitte melde uns Verbesserungsvorschläge und Korrekturen (Forum oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) Danke.
Geländebeschreibung Blättersberg
Geländebeschreibung Höllenberg
Geländebeschreibung Förlenberg
Zusätzlich zu den Geländebeschreibungen findet ihr folgend die Rettungspunktekarten der einzelnen Berge zum Download:
Rettungspunktekarte Blättersberg
Rettungspunktekarte Höllenberg
Rettungspunktekarte Förlenberg
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Gelände
Grundsätzlich dürfen alle Gelände des SGC e.V. von Gastpiloten genutzt werden!
Vorausgesetzt es erfolgt die Anmeldung auf unserer Hompage, die Tagesmitgliedschaft wird erworben, man verfügt über eine gültige Pilotenlizenz, eine zugelassene Flugausrüstung, eine Baumrettungsausrüstung, führt Funkgerät und Smartphone mit sich und hält sich an alle Regeln.
Die Tagesmitgliedschafts Gebühr ist unaufgefordert einem Duddefliecher-Mitglied zu übergeben, danach macht man eine Mitteilung auf der Hompage wie vor, mit dem Namen des Mitlieds, bei dem man die Tagesmitliedschaft bezaht hat, das wars!
Am Hohenberg dürfen Gäste nur dann fliegen, wenn sie hierfür von einem SGC-Vereinsmitglied eingeladen werden, dieses als Gastgeber fungiert und durch eine Einweisung sicherstellt, dass alle Regeln (u.a. Parken, Hochfahren, Landeplätze etc.) eingehalten werden. Sonst wie vor!
Das gleiche gilt auch für unsere Partnervereine, deren Mitglieder sind von der Gebühr der Tagesmitgliedschaft befreit, das vorzeigen des DHV Mitgliedsauweises ist ausreichend!
Kontakt
Über unsere Hompage, die mit der Babbelbox der Vereinsmitglieder verbunden ist. Einladungslink Link.
Der schnelle Kontakt im Fluggebiet für unsere Gäste
Tagesmitgliedschaft
Gäste müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Die Kosten für eine Tagesmitgliedschaft sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen (Link siehe unten). Der Betrag ist unaufgefordert und passend an eine anwesendes Vereinsmitglied in bar zu entrichten. Vor Ort kann kein Geld gewechselt werden. Diese Gebühren tragen zur Deckung der inzwischen sehr hohen Kosten der Fluggelände bei.
Die Gleitschirmpilot*innen der nachfolgenden Partnervereine sind von den Gebühren für die Tagesmitgliedschaft befreit und werden gebeten vor dem Start unaufgefordert ihren aktuell gültigen DHV-Mitgliedsausweis vorzuzeigen (die Auffahrtgebühren sind weiterhin zu entrichten):
Partnervereine des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V.:
- Fliegergemeinschaft Stauf e.V. (Stauf)
- Bergsträßler Drachen- und Gleitschirmflieger e. V. (Schriesheim)
- Kurpfälzer Gleitschirmflieger Heidelberg e.V. (Königstuhl)
- Gleitschirmclub Borkies Sasbachwalden e.V. (Schlossberg)
Auffahrtgebühren
Gäste müssen pro Auffahrt mit dem Vereinsbus eine Auffahrtgebühr entrichten. Die Kosten für eine Auffahrt sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen (Link siehe unten). Der Betrag ist unaufgefordert und passend an eine anwesendes Vereinsmitglied in bar zu entrichten. Vor Ort kann kein Geld gewechselt werden. Diese Gebühren tragen zur Deckung der inzwischen sehr hohen Kosten des Vereinsbus bei. Achtung: nicht an allen Flugbergen und nicht an allen Tagen ist eine Auffahrt mit dem Vereinsbus möglich (siehe Menüpunkt „Vereinsbus).
Allgemeine Regeln
Unsere Gelände sind topografisch sehr anspruchsvoll und bieten einen äußerst geringe Sicherheitsmarge. Langjährige Erfahrung ist notwendig, um diese sicher befliegen zu können. Diese Erfahrung bringen Anwärter und Gäste in der Regel nicht mit, wie die vielen Zwischenfälle in der Vergangenheit gezeigt haben. Wir sehen und daher gezwungen, für diese Pilotengruppe die S.G.C. Sicherheitsleitlinien folgendermaßen zu spezifizieren:
- Die Nutzung der Notlandeplätze ist Anwärtern und Gästen, außer in erkennbaren Notfällen, grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen (für z.B. Gäste, die über eine nachweislich sehr hohe Erfahrung und Routine verfügen) sind vor Flug eigenverantwortlich durch den Gast bei einer einweisungsberechtigten Person einzuholen.
- Eine Einweisung durch eine einweisungsberechtigte Person ist vor Erstflug des entsprechenden Geländes Pflicht. Hierzu druckt sich der Gast im Vorfeld die Geländebeschreibung im Internet aus und vereinbart einen Termin mit einer einweisungsberechtigten Person. Nach der Einweisung bestätigt der Pilot, dass er die Geländebeschreibung gelesen und verstanden hat. Danach darf der Gast das Gelände in Anwesenheit eines Clubmitglieds befliegen. Die unterschriebene Geländebeschreibung ist von Anwärtern und Gästen in den SGC-Geländen immer bei sich zu führen und unaufgefordert vorzuzeigen.
- Piloten, die nicht die Teilnahme an einem Baumrettungskurs nachweisen können, müssen sich im Vorfeld das Dokument "Verhalten nach einer Baumlandung" (alle Dokumente am ende des artikels downloadbar) im Internet ausdrucken, lesen, es jederzeit mit sich führen und auf Aufforderung vorzeigen.
- Das Mitführen der kompletten Baumrettungsausrüstung gemäß Informationsblatt "Verhalten nach einer Baumlandung" ist Pflicht. Ohne Baumrettungsausrüstung ist ein Flug aus Sicherheitsgründen verboten.
- Der Pilot speichert Telefonnummer von anwesenden Mitgliedern, von der Rettungsleitstelle Landau in seinem auch im Flug griffbereitem Handy. Hierzu druckt sich der Gast/Anwärter die Safety Card aus und führt sie bei sich. Weiterhin verfügt der Pilot idealerweise über ein Funkgerät, in welchen die SGC Vereinsfrequenz eingestellt ist.
- Gäste und Anwärter dürfen nur in Anwesenheit eines Vollmitglieds Fliegen.
- Vor Erstflug muss die Geländebeschreibung des jeweiligen Flugberges (siehe geländebeschreibung des entsprechenden Flugberges) ausgedruckt (mit sich führen) und gelesen werden. Bitte Parkregelungen und striktes Fahrverbot im Wald beachten. Auffahrten sind teilweise mit dem Vereinbus möglich (Gäste: siehe aktuelle Gebührenordnung).
Bitte habt Verständnis dafür, dass Verstöße gegen die Gastflugregelungen ein Flugverbot zur Folge hat. Wir wünschen euch schöne und vor allem sichere Flüge in der Pfalz.
Mitgeltende Unterlagen & Downloads:
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Einweisungs- und Patenschaftsregelungen
Aufgrund der vermehrten Unfälle bzw. Baumlandungen von „Vereinsneulingen“ wird folgende Patenschafts- und Einweisungsregelung verbindlich eingeführt, die folgende Punkte umfasst:
Jedes neue Vereinsmitglied schließt sich mindestens einem Paten bis zur Vollmitgliedschaft an.
Dieser Pate erfüllt folgende Voraussetzungen
- er/sie fliegt seit mind. drei Jahren relativ häufig in unseren Geländen
- kennt die pfalzspezifischen Wettergegebenheiten (z.B. den Einfluss des Rheintalwindes) und Geländebedingungen (Schwierigkeiten der Start- und Landeplätze bei wenig Wind, thermischen Bedingungen, NW-Wind am Ori usw.)
- muss den Anvertrauten auf Vorflugregeln und Gefahren (z.B. wenig Platz am Förle) hinweisen
- stellt sich als Ansprechpartner an Flugwettertagen zur Verfügung
- Der Pate/ Einweisungsberechtigte erklärt vor den ersten (und vor allem vor dem ersten Flug) Flügen in jedem Gelände die aktuellen Wetterbedingungen, den für den „Neuling“ besten Flugweg und achtet darauf, dass Neulinge ausschließlich auf dem offiziellen Landeplatz landen.
- Er leistet falls nötig „Starthilfe“. Kein Neuling startet alleine!
- Bei den Einweisungen beim Erstflug gilt das Prinzip „keep ist short and simple“. Der Flieger hat sowieso Stress und kann in der Regel nicht mehr als vier wichtige Informationen verarbeiten und umsetzen
Paten und einweisungsberechtigte Personen sind speziell geschulte Vereinsmitglieder. Die Einweisung in ein Gelände erfolgt entweder durch einen Paten oder eine einweisungsberechtigte Person. Die Liste dieser Personen wird in Kürze hier veröffentlicht.
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Leitlinien des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. zur Erhöhung der Sicherheit in unseren Fluggeländen
Die Fluggelände des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. sind anspruchsvoll. Die Startplätze sind oft recht steil und erschweren somit einen Startabbruch. Sie befinden sich teilweise in Waldschneisen mit eng begrenzten noch fliegbaren Windrichtungsfenstern und ab einer bestimmten Seitenwindkomponente bilden sich Leerotoren. Das Gelände zwischen Start- und Landeplatz ist in der Regel bewaldet und daher unlandbar. Außerdem erfordert die Geländetopographie eine durchdachte Flugroutenwahl um den Landeplatz sicher zu erreichen. Auch fordern einige unserer Landeplätze aufgrund ihrer Lage, Beengtheit und Nähe zu Bäumen und Wegen überdurchschnittliches Pilotenkönnen.
Der Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. legt größten Wert auf einen sicheren Flugbetrieb. Um dies zu gewährleisten und allen Gleitschirmpiloten sicheres Fliegen in den attraktiven, jedoch anspruchsvollen Fluggeländen der Südpfalz langfristig und nachhaltig zu ermöglichen gelten in unseren Fluggebieten nachfolgende Leitlinien:
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Ein sicherer Flugbetrieb hat höchsten Stellenwert in unserem Verein
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Ohne ausführliche Geländeeinweisung durch einen Einweisungsberechtigten darf nicht gestartet werden
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Ohne vollständige Baumrettungsausrüstung darf nicht gestartet werden
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Das richtige Verhalten nach einer Baumlandung muss beherrscht werden
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Ein Handy mit eingespeicherten Rufnummern für Rettungsleitstelle und Pilotenkollegen muss im Flug jederzeit erreichbar mitgeführt werden
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Das Mitführen eines Funkgerätes mit eingestellter Vereinsflugfrequenz wird dringend empfohlen
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Die Windrichtungsfenster für die einzelnen Startplätze, welche auf unserer Hompage unter „Pfalz Wetter Aktuell“ / „Wetterstation Kalmit“ farbig dokumentiert sind, müssen beachtet werden
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Geländeneulinge landen grundsätzlich nur auf den offiziellen Landeplätzen
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Neue Vereinsmitglieder beachten die Patenschaftsregelung
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Alle Vereinsmitglieder unterstützen aktiv die Einhaltung dieser Leitlinien
Die Einzelheiten dieser Leitlinien werden in nachfolgenden Dokumenten geregelt:
Der Vorstand
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Toni Bender, Testpilot bei Nova und einer der besten Piloten weltweit, gibt im Nova Newsletter regelmäßig Tipps zu Praxisthemen. Hier zwei Empfehlungen zum Thema „Bodennahes Fliegen“ und „Auswirkungen der Streckung von Gleitschirmen“.
Prädikat: Besonders Lesenswert!
Mit freundlicher Genehmigung von Nova-Paragliders www.nova-wings.com