Leitlinien des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. zur Erhöhung der Sicherheit in unseren Fluggeländen
Die Fluggelände des Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. sind anspruchsvoll. Die Startplätze sind oft recht steil und erschweren somit einen Startabbruch. Sie befinden sich teilweise in Waldschneisen mit eng begrenzten noch fliegbaren Windrichtungsfenstern und ab einer bestimmten Seitenwindkomponente bilden sich Leerotoren. Das Gelände zwischen Start- und Landeplatz ist in der Regel bewaldet und daher unlandbar. Außerdem erfordert die Geländetopographie eine durchdachte Flugroutenwahl um den Landeplatz sicher zu erreichen. Auch fordern einige unserer Landeplätze aufgrund ihrer Lage, Beengtheit und Nähe zu Bäumen und Wegen überdurchschnittliches Pilotenkönnen.
Der Südpfälzer Gleitschirmflieger Club e.V. legt größten Wert auf einen sicheren Flugbetrieb. Um dies zu gewährleisten und allen Gleitschirmpiloten sicheres Fliegen in den attraktiven, jedoch anspruchsvollen Fluggeländen der Südpfalz langfristig und nachhaltig zu ermöglichen gelten in unseren Fluggebieten nachfolgende Leitlinien:
Ein sicherer Flugbetrieb hat höchsten Stellenwert in unserem Verein
Ohne ausführliche Geländeeinweisung durch einen Einweisungsberechtigten darf nicht gestartet werden
Ohne vollständige Baumrettungsausrüstung darf nicht gestartet werden
Das richtige Verhalten nach einer Baumlandung muss beherrscht werden
Ein Handy mit eingespeicherten Rufnummern für Rettungsleitstelle und Pilotenkollegen muss im Flug jederzeit erreichbar mitgeführt werden
Das Mitführen eines Funkgerätes mit eingestellter Vereinsflugfrequenz wird dringend empfohlen
Die Windrichtungsfenster für die einzelnen Startplätze, welche auf unserer Hompage unter „Pfalz Wetter Aktuell“ / „Wetterstation Kalmit“ farbig dokumentiert sind, müssen beachtet werden
Geländeneulinge landen grundsätzlich nur auf den offiziellen Landeplätzen
Neue Vereinsmitglieder beachten die Patenschaftsregelung
Alle Vereinsmitglieder unterstützen aktiv die Einhaltung dieser Leitlinien
Die Einzelheiten dieser Leitlinien werden in nachfolgenden Dokumenten geregelt:
Der Vorstand